Köln- Der Bundestagsabgeordnete der CDU Köln und Wirtschaftsrechtlers Prof. Dr. Heribert Hirte bezieht Stellung zum Thema Prokon-Pleite. In der Erklärung spricht er sich dagegen aus, die Prokon-Pleite zum Anlass für eine umfassende Regulierung des Graumarktes zu nehmen. Vielmehr sei gerade im Fall Prokon auch ein Appell an den mündigen Bürger nötig. In jedem Fall müssten jedoch die Verluste steuerlich berücksichtigt werden. Hirte fordert, dass die Anleger ihre Verluste unbeschränkt mit den schon früher erhaltenen Zinsen verrechnen dürfen und so lediglich Steuern auf ihre tatsächlichen Gewinne zahlen.
Lesen Sie hier was der Rechtsexperte Heribert Hirte (MdB CDU) meint:
Sollen Anleger durch den Staat stärker geschützt werden?
Diese Frage wird nach der Insolvenz des Windparkbetreibers Prokon, der sich durch Genussrechte finanzierte, eingehend diskutiert.
Der Rechtsexperte Prof. Dr. Heribert Hirte meint: Nein. „Irgendwo gibt es Grenzen für staatlichen Paternalismus!“
Die Prokon-Anleger hätten seiner Ansicht nach schon allein wegen des Vertriebsweges des Unternehmens für die Genussrechte (unter anderem Werbung in Bussen und Bahnen) skeptisch werden müssen. Dazu kämen die hohen garantierten Zinsen: „Wer – teilweise über Jahre hinweg – weit mehr Zinsen kassiert hat als auf dem Markt üblich, braucht sich nicht zu wundern, wenn ein solches Geschäftsmodell langfristig nicht trägt“.
Die Prokon-Pleite nun als Anlass für eine stärkere Regulierung des Graumarktes zu nehmen, hält Hirte für falsch. Er plädiert an eine größere Verantwortung der Anleger und formuliert: „Wer sich bei der Auswahl seiner Anlagen blauäugig ins Kino setzt, darf sich nicht wundern, wenn es kein Happyend gibt“.
Änderungen im Steuerrecht andenken!
Für Hirte ist deshalb klar: Den Prokon-Anlegern darf von staatlicher Seite nicht zur Seite gesprungen werden. Sie haben für ihre Genussscheine zuletzt immerhin noch einen garantierten Zinssatz von 6 % pro Jahr erhalten. Falls sie ihr Geld zwölf Jahre bei dem Unternehmen investiert hatten, hat sich also ihr Kapital – Zinseszinsen eingerechnet – verdoppelt. Selbst wenn Prokon den Genussscheininhabern – was keineswegs sicher ist – ihr Geld jetzt nicht zurückzahlt, hätten sie in summa noch mehr in der Tasche als mancher, der sein Geld auf dem Sparbuch angelegt hatte. „Solche Spekulation auch noch im Nachhinein zu fördern, ist der falsche Weg.“
Handlungsbedarf besteht dem Experten zufolge aber im Steuerrecht: „Der Fiskus hat die Ausschüttungen vermutlich besteuert und damit kräftig an den Gewinnen verdient.“ Nun müssten die Verluste steuerlich ebenfalls berücksichtig werden. Nun müssten die Verluste steuerlich ebenfalls berücksichtigt werden. Hirte fordert, dass die Anleger ihre Verluste unbeschränkt mit den schon früher erhaltenen Zinsen verrechnen dürfen und so lediglich Steuern auf ihre tatsächlichen Gewinne zahlen.
Heribert Hirte ist ordentliches Mitglied im Rechtsausschuss und im Europaausschuss. Er steht gerne für Rückfragen und Statements unter der Rufnummer 030-227-77830 bereit.