Geheimnis von Daimlers Thermofenster bei Diesel-Nachrüstung gelüftet

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Foto (c) Aktionsbündnis Diesel-Nachrüstung Berlin
Foto (c) Aktionsbündnis Diesel-Nachrüstung Berlin

Köln- Das Aktionsbündnis Diesel-Nachrüstung hat ein sogenanntes „Thermofenster“ des Autoherstellers Daimler von Experten genauer unter die Lupe nehmen lassen.

Die Ergebnisse der Testfahrten und Analysen mit einem Mercedes Benz C250 CDI 4Matic (Euro 5) sind ernüchternd: Das Thermofenster im Abgaskontrollsystem des Dieselmotors sorgt für eine Stickoxid-Emission, die die gesetzlichen Grenzwerte deutlich übersteigt.

Nur an wenigen Tagen im Jahr funktioniert die Abgasreinigung ohne Einschränkungen regelkonform. Bereits mit einfachen technischen Möglichkeiten wären niedrigere Stickoxid-Emissionen erreichbar gewesen. Eine Software-Anpassung führt hingegen nicht zu den gewünschten Abgasergebnissen. Eine zuverlässige Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte ist nur mit einem SCR-Katalysator mit AdBlue-Einspritzung möglich.

Was können Verbraucher im Daimler-Abgasskandal unternehmen?

Die Untersuchungen und Tests zeigen für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr, dass die Chancen vor Gericht zu gewinnen, weiter vorhanden sind und mit solchen Untersuchungen auch steigen. Zahlreiche Gerichte lassen Daimlermotoren mittlerweile von Sachverständigen untersuchen und klären, ob der Diesel eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält. Auch der Europäische Gerichtshof beschäftigt sich mit dem Thermofenster – mehr hier.

Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Im kostenfreien Online-Check (hier) der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Daimler einigt. Die Verbraucher-Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten darüber hinaus rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW.

Das Problem Thermofenster im Diesel-Abgasskandal

Das große Problem beim Diesel ist der Ausstoß von gesundheitsschädlichem Stickoxid. Stickoxid entsteht beim Verbrennen des Dieselkraftstoffs im Motor. Frische Ladeluft (1) wird angesaugt und im Turbolader verdichtet. Der Sauerstoffgehalt und die Temperatur steigen. Im Ladeluftkühler (2) wird die gesamte Ladeluft heruntergekühlt und nach dem Verbrennen im Motor über den Abgaskrümmer und die Abgasanlage nach außen geführt.

Mit der sogenannten Abgasrückführung (AGR) soll die schädliche Emission reduziert werden. Dabei wird ein Teil der entstandenen Abgase wieder in den Motor zurückgeführt und dort erneut verbrannt. Die Ladeluft wird im Turbolader (1) verdichtet, im Ladeluftkühler (2) wieder heruntergekühlt, danach mit der rückgeführten Abgasluft vermischt und als Verbrennungsluft genutzt. Ein Teil der so entstandenen Abgase geht wieder über die AGR-Anlage (3) zurück in den Verbrennungsmotor.

Foto (c) Aktionsbündnis Diesel-Nachrüstung

Wieviel der gesamten Abgase erneut im Motor landen (AGR-Rate), hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Der entscheidende Faktor ist jedoch die Temperatur der zugeführten Verbrennungsluft. Und hier kommt das sogenannten „Thermofenster“ ins Spiel. Dieser Begriff wird gebraucht, wenn die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur gesteuert wird, bzw. nur in einem bestimmten Temperaturbereich voll funktionsfähig ist.

Die Autohersteller behaupten, dass eine hohe AGR-Rate, die gleichbedeutend mit niedriger Emission ist, nur bei hohen Außentemperaturen möglich ist. Als hoch gelten Temperaturen zwischen 20 °C und 27 °C. Das sind in etwa die üblichen Temperaturen, bei denen die Fahrzeuge die für die Zulassung notwendigen Prüfzyklen absolvieren. Bei Werten darunter sinkt die AGR-Rate ab und entsprechend steigt der Ausstoß von Stickoxiden an. Hintergrund: Bei kalten Außentemperaturen trifft die Ladeluft nach Durchlaufen des Ladeluftkühlers auf die relativ heißen Abgase aus der AGR. Ist die Temperaturdifferenz dabei zu hoch, kann es zu Motorschäden der sogenannten Versottung kommen. Bevor das passiert, wird die AGR abgeschaltet. Dieses Prinzip einer softwaregesteuerten, außentemperaturabhängigen Effizienzregelung des Emissionskontrollsystems wird als „Thermofenster“ bezeichnet. Die große Frage ist jetzt: Müssen tatsächlich grenzüberschreitende Abgaswerte zum Schutz des Motors in Kauf genommen werden?

Die rechtliche Ausgangslage der EU-Verordnung Nr. 715/2007

Die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 erwartet in Artikel 5 Absatz 1 von den Autoherstellern, dass ihre Fahrzeuge unter normalen Betriebsbedingungen dieser Verordnung entsprechen. Die Motoren müssen so ausgestattet sein, dass die Emissionsgrenzwerte eingehalten werden und die Luftqualität verbessert wird. Gemäß Art. 5 Abs. 2 der Verordnung ist die Verwendung von Abschalteinrichtungen unzulässig, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringert. Autohersteller berufen sich jedoch beim Einsatz von Thermofenstern auf die gleiche Verordnung. Nach Art. 5 Abs. 2 ist die Verwendung einer Abschalteinrichtung zulässig, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten. Jedoch muss zum Zeitpunkt der Erlangung der Typengenehmigung stets die beste, d.h. effizienteste und fortschrittlichste verfügbare Technik eingesetzt werden.

Die Ergebnisse der Untersuchung eines Daimler-Thermofensters

Das Aktionsbündnis Diesel-Nachrüstung wollte genau wissen, ob die Argumentation der Autohersteller stimmig ist und unternahm mit einem Mercedes Benz C 250 CDI 4Matic (Euro 5) Test- und Messfahrten in Berlin. Das Aktionsbündnis besteht aus Gansel Rechtsanwälte, Dr. Pley und Twintec Baumont. Dem Bündnis ist daran gelegen, auf die Autobauer im Diesel-Abgasskandal den rechtlichen Druck zu erhöhen. Mit Hardware-Nachrüstungen könnten Dieselfahrverbote in vielen Städten vermieden und die Luftqualität verbessert werden. Bei der Untersuchung, die Dr. Pley projektierte, wurde ein mobiles Emissionsmessgerät PEMS verwendet. Die Teststrecke umfasste eine Kombination aus Stadt-, Autobahn- und Landfahrten und betrug rund 39,5 Kilometer.

1. Sind die Außentemperaturen deutlich unter 20 Grad, hat das
einen starken Einfluss auf die Stickoxid-Emission. Letztlich
führt das dazu, dass die Luft, wenn sie den Ladeluftkühler
durchlaufen hat, so kalt ist, dass die Abgasrückführung
unterbrochen wird und die Abgase direkt abgeführt werden.

2. Doch warum wird die Verbrennungsluft, die im Turbolader auf
über 40 Grad aufgeheizt wird, durch den Ladeluftkühler
geleitet? Durch das Abkühlen verpasst die Verbrennungsluft das
optimale Temperaturfenster. Daimler behauptet, dass dieser
Vorgang technisch nicht anders lösbar gewesen sei.

3. Mit Hilfe einer einfachen Klappensteuerung und einem Bypass um
den Ladeluftkühler ließe sich das Problem lösen, so dass immer
nur ein Teil der vorgewärmten Abgase über den Ladeluftkühler
strömt und der andere über den Bypass an diesem vorbei. Durch
die Regelung einer Klappe ließe sich die gewünschte Temperatur
der Verbrennungsluft vor AGR-Beimischung einstellen. Die
Kosten für diese zusätzlichen Bauteile liegen schätzungsweise
bei 50 bis 100 Euro. Doch auch mit diesem geregelten
Ladeluftkühler lassen sich die Euro-5-Grenzwerte nicht
einhalten. Auch mit einer Softeware-Anpassung lassen sich die
Grenzwerte nicht einhalten. Hierzu ist ein SCR-Katalysator mit
AdBlue-Einspritzung nötig.

Foto (c) Aktionsbündnis Diesel-Nachrüstung

4. Wenn das AGR-System nur bei einer Außentemperatur von über 20 Grad vollumfänglich funktioniert, ist seine Wirksamkeit nur eine Ausnahme. Denn die Jahresdurchschnittstemperatur in Berlin betrug 2019 11,7 Grad. Für Berlin funktioniert die Abgasreinigung deshalb nur zu 15 Prozent über das Jahr verteilt. Fast die Hälfte des Jahres (47 Prozent) lag die durchschnittliche Außentemperatur bei unter 10 Grad. Der Ausstoß an Stickoxide lag in diesem Bereich bei mehr als 500 mg NOx/km. Erlaubt sind für Euro-5-Fahrzeuge 180 mg.

Welche juristischen Möglichkeiten gibt es im Daimler-Skandal?

Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen. Die drei Wege haben sich bei Verfahren gegen VW bewährt. Und es spricht aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nichts dagegen, warum es sich im Abgasskandal von Daimler anders verhalten sollte. Denn letztlich wird im Ergebnis die Umwelt verpestet. Nur die dafür angewandte Technik ist eine andere.

1. Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das
gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches
(https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html) (BGB)
einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem
Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=p
m&Datum=2020&nr=92892&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf
) )
vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer
Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte
haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine
Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der
Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss
letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben,
kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis
zurückverlangen. Im Abgasskandal bei VW gibt es mittlerweile
zahlreich Urteile, bei denen die Rückabwicklung des
Kaufvertrags angeordnet worden ist.

2. Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die
Daimler AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt
aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des
Konzerns nach § 826
(https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__826.html) BGB.
Daimler muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die
Manipulation entstanden ist. Verschiedene Gerichte haben hier
im Fall von VW Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises
ausgeurteilt.

3. Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer im Fall
VW vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich
einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines
neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen –
natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für
die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der
Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen.

Nachdem der
Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss
(https://openjur.de/u/2135857.html) , den Weg für die
Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll &
Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei
Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/vw-skandal-sensationsurteile-oberlandesgericht
-karlsruhe-verurteilt-3-urteilen-haendler
) , durch die die
Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre
kostenlos gefahren sind.

Mit anderen Worten: Ein neues Auto,
ohne für das alte Fahrzeug etwas bezahlt zu haben.
Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig (Az. 13 U 144-17),
weil das VW-Autohaus die mögliche Revision vor dem BGH nicht
wahrgenommen hat – mehr dazu hier ( https://www.vw-schaden.de/aktuelles/diesel-abgasskandal-kanzlei-dr-stoll-sauer-erwirkt-er
stes-rechtskraeftiges-urteil-gegen
) .

Gute Aussichten auf Schadensersatz im Daimler-Abgasskandal

 

Geschädigte haben sehr gute Aussichten auf Schadensersatz. In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr geführten Verfahren (Az. 23 O 127/18 – hier) verurteilte das Landgericht Stuttgart am 25. Juni 2019 die Daimler AG zu Schadensersatz bei einem Mercedes-Benz GLK 250 CDI Euro 5.

Das Gericht warf dem Autobauer eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers vor. Daimler hatte in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert. Das Gericht hielt das sogenannte Thermofenster für unzulässig und ging davon aus, dass die verfassungsmäßigen Vertreter der Daimler AG Kenntnisse von der Manipulation an den Motoren hatten. Auch am 16. Januar 2020 verurteilte das Landgericht Stuttgart Daimler aus gleichem Grund in einem Verfahren um einen Mercedes Benz GLC 250d 4Matic (Euro6) – Az. 27 O 40/19.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.

Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt. (Quelle OTS/OBS)

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Jazzie ist mein Nickname als Schlagzeuger und Jazzmusiker. Das Colozine Köln News Magazin ist mein Blog. Beruflich bin ich Inhaber einer Internetagentur in Köln und Ostfriesland. Hier fröne ich meinen Hobbys. Ich liebe Smooth Jazz und die USA Jazz Musik Szene. Als Main Stream Jazz Fan sehe ich Harmonie, nicht nur in der Musik, als unser aller höchstes Gut an. Jazz-, Pop-, Hardrock- und Bluesmusik hat die Welt verändert und ist für mich unverzichtbar. Grund genug durch die Welt zu surfen und Ausschau nach guten Music Acts und Musikern zu halten. Ich bin Fan des ersten Fußballclub Köln. Weitere Faibles gelten dem Motorsport,Tennis,Squash und Motorrad fahren. Ich bin Honda Freak und lasse mir gerne den Wind um die Nase wehen. Neben Köln, zieht es mich nach Ostfriesland. Denn dort ist das Meer und ein 243 Jahre altes Haus :-) Bei Fragen oder Fehlangaben auf den Colozine Köln News Seiten hier die Kontaktmöglichkeit Jazzie (Reinhold Packeisen) Oder Mail an info@koeln-news.com :-) Tel.+49 170 90 08 08 74