Antigen-Schnelltests für Privatpersonen – Ein Hoffnungsschimmer

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Zur Abgabe an Laien werden ausdrücklich nur Schnelltests zugelassen, die vom Hersteller zur Eigenanwendung bestimmt sind und das erforderliche Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen haben. Solche Tests sind derzeit noch nicht am Markt, werden aber entwickelt. Die Preise für die Schnelltests werden von jedem Hersteller und auch von jeder Apotheke individuell kalkuliert und ausgewiesen, zumal sich die Tests auch in ihrer Qualität und Handhabung unterscheiden werden. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/7002 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände"

Köln – Zu wenig CoronaTests in Deutschland. Doch es zeichnet sich ein Ausweg ab. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßt den Plan der Bundesregierung, dass sich künftig auch Privatpersonen Coronavirus-Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung kaufen dürfen und zuhause auf das Corona-Virus testen können.

„Corona-Schnelltests für Privatpersonen sind eine vernünftige Ergänzung der Teststrategie im Kampf gegen die Pandemie“, sagt ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening: „Die beste Variante ist und bleibt weiterhin, einen Corona-Schnelltest von einem kompetenten Heilberufler durchführen und auswerten zu lassen.

Apotheken werden  Tests anbieten und kompetent beraten

Dies ist auch deswegen wichtig, damit der Meldeweg an die Gesundheitsämter schnell und sicher verläuft. Wenn sich aber zusätzlich nun auch Privatpersonen selbst testen können, weil es genügend geeignete Tests gibt, sollten wir als Gesellschaft diese Chance auch nutzen. Apotheken werden diese Tests anbieten und kompetent dazu beraten. An jeden positiven Test zuhause sollte sich jedoch ein sofortiger Anruf beim Hausarzt bzw. beim Gesundheitsamt anschließen. Nur ein PCR-Test vom Labor kann das Ergebnis des Schnelltests sicher bestätigen und damit das Infektionsgeschehen präzise abbilden.“

Bislang ist die Abgabe von Corona-Schnelltests nur an bestimmte Personengruppen und Einrichtungen, z.B. Ärzte, Pflegeheime und Schulen, nicht aber an Privatpersonen erlaubt.

Jetzt liegt ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Dritten Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vor, der das ändern soll. Künftig sollen Schnelltests auch an Laien und Einrichtungen und Unternehmen der so genannten kritischen Infrastrukturen, wie z.B. Energie oder Informationstechnik, abgegeben werden dürfen. Zur Abgabe an Laien werden ausdrücklich nur Schnelltests zugelassen, die vom Hersteller zur Eigenanwendung bestimmt sind und das erforderliche Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen haben.

Solche Tests sind derzeit noch nicht am Markt, werden aber entwickelt. Die Preise für die Schnelltests werden von jedem Hersteller und auch von jeder Apotheke individuell kalkuliert und ausgewiesen, zumal sich die Tests auch in ihrer Qualität und Handhabung unterscheiden werden.(Quelle OBS/OTS)

Weitere Informationen unter www.abda.de

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