Mit welchen Zahlungsmitteln kann man im Internet einkaufen?

2345
Internet Zahlungsmittel
Quelle: https://unsplash.com/photos/Q59HmzK38eQ

Köln – Inzwischen ist die Auswahl an Zahlungsmitteln, die man im Internet nutzen kann, recht groß geworden. Zu den wohl am häufigsten verwendeten Zahlungsmitteln zählen aktuell PayPal, die Kreditkarte, die Zahlung auf Rechnung, Amazon Payments, die Lastschrift oder auch die Zahlung per Vorkasse.

Noch nicht ganz so weit verbreitet ist die Zahlung mit Kryptowährungen, wie zum Beispiel Bitcoin. Doch bevor man mit Bitcoin zahlen kann, muss man ihn natürlich erstmal erwerben. Hierfür bietet sich zum Beispiel Bitcoin Rush an, ein Trading Bot, der den Handel mit verschiedenen Kryptowährungen vollautomatisch ausführt.

Der Bitcoin als Zahlungsmittel

Verglichen mit den USA ist die Akzeptanz in Deutschland, mit Bitcoin online zu bezahlen, noch immer deutlich geringer. Dennoch kann man eine ansteigende Zahl von Online Händlern beobachten, die die Kryptowährung als Zahlungsmittel akzeptieren.
Auch wenn der Bitcoin in Sachen Online Zahlungsmitteln noch hinterher hinkt, so zeigt sich am Beispiel der sogenannten Bitcoin-City, dass die Zahlung mit Bitcoin dennoch eine wichtige Position einnimmt. Als Bitcoin-City wird die niederländische Stadt Arnheim bezeichnet, die als internationaler Vorreiter in Sachen Akzeptanz von Kryptowährung als Zahlungsmittel gilt. In dieser Stadt bieten inzwischen über 100 Geschäften die Zahlung mit Bitcoin an.

Bitcoin ein beliebtes Investment

Noch aber liegen die besonderen Vorzüge der Krypotwährung Bitcoin im Bereich des Investments. Während es aufgrund der Niedrigzinspolitik für Sparer kaum noch eine Möglichkeit gibt, gewinnbringende Investitionen in den klassischen Anlageformen zu tätigen, bietet der Kryptohandel sehr lukrative Investitionsmöglichkeiten.

Welche Form der Anlage hier gewählt wird, hängt von den persönlichen Vorlieben ab. Risikofreudige Anleger beschäftigen sich häufig eher mit Strategien, die darauf ausgerichtet sind, möglichst kurzfristig mittelgroße Gewinne zu erzielen. Für diesen Anlegertypus ist vor allem das CFD-Traden von besonderem Interesse.

Anleger dagegen, die das Risiko eher meiden möchten, entscheiden sich in der Regel eher für mittel- bis langfristiges Investment in Bitcoin. Der Vorteil hier: Wird eine solche Anlage mindestens über den Zeitraum von einem Jahr gehalten, so entfallen auf die erwirtschafteten Gewinne keine Steuern. Ebenso bieten natürlich auch Bitcoin Aktien eine sehr gute Möglichkeit, vergleichsweise risikofrei in die Kryptowährung zu investieren.

Online bezahlen, die unterschiedlichen Möglichkeiten

Rechnung und Einzugsermächtigung.
Zum sicheren Online Shopping zählt auch eine vertrauenswürdige Zahlung. Noch immer wählen viele Kunden die Variante, auf Rechnung oder mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung zu zahlen. Diese Methode ist besonders risikofrei, denn sollte man hier fehlerhafte Ware enthalten, so ist man nicht gezwungen, seinem Geld hinterher zu laufen.
Wer sich für hier für die Zahlung via Rechnung entschieden hat, der muss die Ware ja erst nach dem Erhalt bezahlen. Bei der Variante der Einzugsermächtigung kann man dem Bankeinzug innerhalb von acht Wochen nach Belastung des Kontos widersprechen. In einem solchem Fall holt das Kreditinstitut den Betrag wieder zurück.

Überweisung oder Kreditkarte

Bei dieser Zahlungsvariante bekommt erst der Händler das Geld und im Anschluss erhält der Kunde seine Ware. Falls hier die Ware nicht gefällt oder fehlerhaft ist, kann es unter Umständen deutliche komplizierter werden, das Geld zurückerstattet zu bekommen.

Internet-Bezahlsysteme

Neben der Zahlung auf Rechnung zählt die Zahlung per PayPal inzwischen mit zu den beliebtesten Zahlungsmethoden. Bei dieser Variante werden die Kontodaten nicht direkt an den Online-Händler übermittelt, dennoch wird die Zahlung sofort ausgeführt. Der Bezahldienst selbst muss in diesem Fall ein Kundenkonto einrichten und sicherstellen, dass niemand die Zugangsdaten erfährt.

Zu den weiteren Internet-Bezahlsystemen gehört zum Beispiel die Sofortüberweisung. Hier wird das gewohnte Passwort für das Online-Banking verwendet, allerdings muss dieses außerhalb des Online-Portals des Kreditinstituts eingeben werden. Da seit dem 13.01.2018 diese Bezahlsysteme der Finanzaufsicht BaFin unterliegen, können die Banken die Weitergabe der persönlichen Zugangsdaten an Bezahlsysteme nicht mehr verbieten.

Hier sollte man aber bedenken, dass bei der Nutzung solcher Zahlungsauslösedienste Einblicke auf möglicherweise sensible Kontodaten ermöglicht werden können.

Die Akzeptanz des Zahlungsmittels

Nicht jeder Online-Händler bietet alle Zahlungsmöglichkeiten, darum sollte man zuvor schauen, welche Zahlungsmittel der Händler akzeptiert. Diese Angaben müssen sich spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs auf der Internetseite finden lassen. So wird vermieden, dass ein Kunde erst mitten im Bestellprozess erfährt, dass eine Zahlung per Rechnung gar nicht angeboten wird.
Bei der Zahlung auf Rechnung spielt aber die persönliche Bonität eine entscheidende Rolle. Der Händler wird erst nach Angabe der persönlichen Daten im persönlichen Bestellprozess entscheiden können, ob im konkreten Fall ein Rechnungskauf auf Grund der Bonitätsprüfung angeboten wird oder eben nicht.

Gut zu wissen – keine Gebühren für Kartenzahlungen

Seit dem 13.01.2018 dürfen Online-Händler bei Käufen übers Internet keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen verlangen. Diese Entscheidung beruht auf der neuen Zahlungsdienste-Richtlinie, und diese gilt europaweit. Dazu zählen sowohl Zahlungsmittel wie Girokarten, Kreditkarten wie Mastercard und Visa, ebenso wie für SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften.

Bei der Nutzung von Bezahldiensten wie Sofortüberweisung und PayPal gilt das ebenso. Auch hier besagt ein Urteil des Landgerichts München, dass diese Zahlungsmethoden ebenfalls nichts kosten dürfen. Hinzu kommt noch, dass PayPal es den Händlern außerdem in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) untersagt, Entgelte von Kunden zu verlangen.

Noch gibt es keine gerichtliche Entscheidung darüber, ob Händler für die Zahlung auf Rechnung extra Kosten berechnen dürfen.

Vorheriger Artikel1.FC Köln – „Hennes-Mobil“ Ford ermöglicht emmissionsfreie Fahrt ins Stadion
Nächster ArtikelKöln Jazz – Patrik Becker – Eine Ikone hat uns verlassen R.I.P.
Jazzie ist mein Nickname als Schlagzeuger und Jazzmusiker. Das Colozine Köln News Magazin ist mein Blog. Beruflich bin ich Inhaber einer Internetagentur in Köln und Ostfriesland. Hier fröne ich meinen Hobbys. Ich liebe Smooth Jazz und die USA Jazz Musik Szene. Als Main Stream Jazz Fan sehe ich Harmonie, nicht nur in der Musik, als unser aller höchstes Gut an. Jazz-, Pop-, Hardrock- und Bluesmusik hat die Welt verändert und ist für mich unverzichtbar. Grund genug durch die Welt zu surfen und Ausschau nach guten Music Acts und Musikern zu halten. Ich bin Fan des ersten Fußballclub Köln. Weitere Faibles gelten dem Motorsport,Tennis,Squash und Motorrad fahren. Ich bin Honda Freak und lasse mir gerne den Wind um die Nase wehen. Neben Köln, zieht es mich nach Ostfriesland. Denn dort ist das Meer und ein 243 Jahre altes Haus :-) Bei Fragen oder Fehlangaben auf den Colozine Köln News Seiten hier die Kontaktmöglichkeit Jazzie (Reinhold Packeisen) Oder Mail an info@koeln-news.com :-) Tel.+49 170 90 08 08 74