Blogger aufgepasst-Youtube Video- Verlinken okay- einbinden blitzgefährlich!

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Köln- Ich betreibe zwei private Blog Seiten. In Zeiten von Blogs oder Multimedia CMS und Web2.0 ist es also überhaupt kein Problem ein Youtube Video in meinem Blog, zum Beispiel mit dem Pluggin Proplayer laufen zu lassen. Praktisch und schnell erledigt braucht der Besucher meiner Seite nicht viel rumklicken, sondern kann das Video einfach auf meiner Seite laufen lassen, weil die mit der Webseite von Youtube und dem Video direkt verbunden ist. In der Regel handelt es sich um Musikvideos, die ich mir halt selbst auch gerne ansehe. Was ich natürlich wie viele Menschen nie genau weiß: Wie ist das Video gedreht? Wer hat das Copyright oder welche Rechte liegen wo, bei wem und überhaupt?

Genau das treibt jetzt aber spezielle Anwaltskanzleien, sogenannte Abmahn-Spezialisten auf den Plan.Videos die verlinkt worden sind, bei deren Inhalten das Urheberrecht berührt oder verletzt wird, werden angemahnt. Eine Abmahnung kann unter Umständen fünfstellig ausfallen. Das ist dann so betrachtet für Juristen ein gutes und teils ergiebiges Geschäftsmodell.

Zitat aus dem Blog einer Anwalskanzlei:

„Das Landgericht Hamburg im Ergebnis die erstaunliche Ansicht kultiviert, eine Verlinkung auf fremde Youtube-Videos begründe eine Verantwortlichkeit für den Inhalt. Damit haftet jeder, der ein Youtube-Video verlinkt oder einbettet für mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen, und zwar selbst dann, wenn diese ein erfahrener Medienanwalt in einem von der Rechtsabteilung eines großen deutschen Senders geprüften Beitrag nicht erkennen kann. Nach der Konzeption der Hamburger hätte ich vor dem Verlinken den Krebsheiler befragen müssen.
An Blogger, die Beiträge seriöser TV-Sender verlinken, werden damit die gleichen strengen Anforderungen gestellt wie an professionelle Journalisten großer Medienhäuser. Anders als diese haben Blogger aber keinen Einblick in die Herstellung eines Videos. Sie können auch nicht erkennen, ob Aufnahmen mit einer Kamera gemacht wurden, die versteckt war „“ so wie es bei einer Einstellung aus einem ZDF-Video über Klehr der Fall war, das ich in meinen Beitrag eingebettet hatte. In dem Video wurde auch irgendein Papier der Charité irgendwie bezeichnet, was irgendwie nicht korrekt gewesen sein soll.
Diese Rechtspraxis der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg („Pressekammer“) steht nach unserer Auffassung im Widerspruch zu den Vorgaben aus Karlsruhe und verstößt damit in schwerwiegender Weise gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, die nicht durch überspannte Anforderungen eingeschnürt werden darf. Die Missachtung der Rechtsprechung von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungericht hat in Hamburg eine gewisse Tradition.
Die Folge
Sollte das aktuelle, gegen mich ergangene Hamburger Schandurteil rechtskräftig werden, so werden spezialisierte Anwaltskanzleien, die aus geheimnisvollen Gründen meistens ihren Sitz in Hamburg haben, eine neue Abmahnwelle lostreten. Etliche Blogger, Twitterer, Facebooker, Foren- und Wiki-User und Mailinglistenabsender, die Youtube-Links mit anderen teilen, laufen Gefahr, teure Abmahnungen zu erhalten und bei Widerstand mit aberwitzigen Prozessen überzogen zu werden. Bei einer solchen Bedrohungslage setzt jedoch automatisch etwas viel gefährlicheres ein: Selbstzensur.
Berufung
Dieses Schandurteil muss weg, schon allein wegen der psychologischen Wirkung. Ich werde daher gemeinsam mit dem Kollegen Thomas Stadler alles unternehmen, wobei aufgrund der Hamburger Verhältnisse der Gang zum BGH unumgänglich sein wird. Wir sind optimistisch, dass die Serie an Klatschen für die weltfremde Pressekammer des Landgerichts Hamburg um eine weitere
Fortsetzung bereichert werden wird. Garantieren können wir jedoch einen Erfolg nicht.

Der ganze Artikel: http://www.kanzleikompa.de/2012/05/29/aktion-klehranlage/

Ich finde das Klasse, das sich jemand unter Umständen erfolgversprechend zur Wehr setzt. Bis dahin ergreift mich jetzt natürlich die Panik.
Aus diesem Grunde werde ich natürlich jetzt erst einmal meinen Proplayer ausser Betrieb nehmen. Das ist ärgerlich, aber insofern unumgänglich. Ich erwirtschafte mit meinem Blog ja kein Geld und könnte in der Folge Abmahnkosten gar nicht begleichen. Diese Vorgehensweise würde ich aufgrund meiner Netzerfahrung auch andern Blogger oder privaten Webseiten Betreibern raten.Also Videos gibt es nur noch als Link und eingebunden nur noch aus meinem YouTube Video Channel.

Bei der weiteren Recherche zum Thema habe ich noch folgendes gefunden. Der Heise Verlag und dessen Justiziar Joerg Heidrich sieht die Sache bei eingebetteten Videos so.Zitat:

„Das ist als sogenannte Inline-Linking juristisch anders zu bewerten als ein rein verweisender Link, das hat eine andere Qualität, da sehe ich eine höhere Verantwortung beim Verbreiter. Wer ein Video kritisch bespricht, auf die juristische Auseinandersetzung hinweist oder die kritisierten Punkte benennt, kann von einem Gericht sicher nicht genauso behandelt werden wie jemand, der ein Video einfach so einbindet.“

Es gibt zur Haftung von Videos auch ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Das hat Ende 2011 ntschieden, dass jemand, der Bilder auf einer Website als „embedded content“ ohne Erlaubnis der Rechteinhaber einbindet, das Urheberrecht verletzt. Ein solches Einbinden ist urheberrechtlich nicht mit einem bloßen Hyperlink vergleichbar.“

Ihr könnt das auch gerne per FB diskutieren ich habe den Beitrag in meinem Profil gepostet.Das fände ich sehr gut.

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Packie lebt im Kölner Süden und ist Gründer, Entwickler und der Chef des COLOZINE Magazin, das als Blog neben der Kölner Süden Seite "Packie.de" aufgebaut wurde. Im weitesten Sinne ist diese Seite mehr den Farben, der Musik und den persönlichen Themen gewidmet. So zum Beispiel, wie ich zur Musik kam, warum mich Motorsport fasziniert hat, und welchen Bezug ich zu Tennis und Squash habe.